Zeitarbeit für Unternehmen und Bewerber

Bei Zeitarbeit, auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter, dem Personaldienstleister und dem Kundenunternehmen des Personaldienstleisters. Wie oben in der Grafik zu sehen ist, besteht Zeitarbeit also aus einer Art Dreieckskonstellation zwischen den drei Parteien.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Wenn Bewerber sich bei uns vorstellen und einen Arbeitsvertrag im Rahmen der Zeitarbeit mit uns abschließen, dann sind sie als Leiharbeiter fest bei uns angestellt – unbefristet. Damit gehen alle Rechte und Pflichten eines Arbeitsvertrags einher: gesetzlicher Urlaubsanspruch, Gehalt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.

Leiharbeiter arbeiten aber nicht in unserer Niederlassung, sondern bei einem unserer Kundenunternehmen, in dem wir sie temporär einsetzen. Das bedeutet, wir schicken sie als Mitarbeiter in ein passendes Unternehmen, in dem sie ihre vertragliche Arbeitszeit verrichten. Staplerfahrer beispielsweise arbeiten dann nicht bei uns sondern in einem Lager des Kundenunternehmens.

Für Leiharbeiter entstehen keine Kosten, wenn sie für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten. Im Gegenteil, das Kundenunternehmen bezahlt an den Personaldienstleister eine Gebühr dafür, dass der Leiharbeiter bei ihm Arbeiten erledigt.

Warum heißt es Zeitarbeit?

Es heißt Zeitarbeit, weil Arbeiter zeitlich begrenzt bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden: Als Leiharbeiter wird Ihre Arbeitskraft von der Zeitarbeitsfirma temporär, also auf Zeit, an ein passendes Kundenunternehmen verliehen, Sie arbeiten also eine gewisse Zeit bei einem Unternehmen und anschließend eine Zeit lang bei einem anderen Unternehmen. Dazwischen können auch Zeiträume liegen, in denen Sie keinen Einsatz haben, z. B. weil kein passendes Unternehmen gefunden wird. Auch in dieser Zeit erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister.

Gibt es einen Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?

Zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit gibt es keinen Unterschied, es sind Synonyme. Weitere Begriffe dafür sind z. B. Arbeitnehmerüberlassung oder Personalüberlassung. Wenn Sie also einmal auf einer Seite einen dieser Begriffe lesen, wissen Sie, dass jedes Mal Zeitarbeit damit gemeint ist.

Was passiert, wenn es keinen Einsatz für mich gibt? Kann ich einfach so gekündigt werden?

Vorurteile über Zeitarbeit gibt es viele. Natürlich ist es nicht für jeden das Richtige, doch Leiharbeiter sind keine Sklaven, die für weniger als den Mindestlohn arbeiten müssen oder sofort gekündigt werden, wenn es keinen passenden Einsatz gibt.

  • Kündigungsschutz: Auch als Leiharbeiter profitieren Sie vom gesetzlichen Kündigungsschutz. Das bedeutet, die Zeitarbeitsfirma kann Sie nicht einfach so kündigen, wenn es keinen passenden Einsatz für Sie gibt.
  • Sicheres Einkommen: Auch wenn Sie eine Zeit lang keinen passenden Einsatz haben, bekommen Sie Ihr monatliches Gehalt. Dass Sie z. B. nur bezahlt werden, wenn Sie auch tatsächlich beim Kunden arbeiten, stimmt nicht.
  • Festanstellung: Im Rahmen der Zeitarbeit sind Sie fest beim Personaldienstleister angestellt. Damit gelten Rechte und Pflichten eines normalen Arbeitsvertrags (z. B. Lohnfortzahlung, wenn Sie krank sind).

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Zeitarbeit heißt bei uns: Sie haben eine Festanstellung mit einem sicheren Einkommen nach Tarifvertrag – und das unbefristet. Durch Tariflöhne können Sie als Leiharbeiter bei uns von überdurchschnittlichen Gehältern in der Personaldienstleistungsbranche rechnen.

Ihr Arbeitsvertrag mit uns entspricht allen gesetzlichen Vorgaben sowie dem BAP-Tarifvertrag. Das umfasst zum Beispiel die folgenden Themen:

  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch (bei uns gestaffelt von 24 bis 30 Tagen pro Jahr)
  • Gesetzlicher Kündigungsschutz
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Umfassende Sozialversicherungspflicht